BH Salzburg-Umgebung: Informationen zum Reisepass, Personalausweis und ID-Austria

Veröffentlichungsdatum03.05.2024Lesedauer2 Minuten
Foto Reisepass

Im Sinne einer möglichst reibungslosen und effizienten Bearbeitung der Reisepass- und Personalausweis-Anträge während der bevorstehenden Sommermonate dürfen wir nachfolgende Informationen und Hinweise zusammenfassen.  

1. Terminvereinbarung:
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden (keine örtliche Zuständigkeit).
Anträge zur Ausstellung von Reisedokumenten werden in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. 

Online: Reisepass und Personalausweis 

Für die Ausstellung eines Notpasses ist keine Terminvereinbarung notwendig. 

2. Ablaufende Dokumente: 
- Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (zB Fluglinie) beachtet werden. Dadurch kann sich die faktische Gültigkeit eines Reisedokuments weiter einschränken.
- Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen außerdem vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen nicht möglich ist, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde.
- Verständigungsservice: Bei Verwendung der ID-Austria (siehe dazu noch Punkt 4) besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich an einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern zu lassen. 

3. Bearbeitungsdauer:
Die auf der Homepage des Bundes angegebene Bearbeitungsdauer von „ca. fünf Arbeitstagen“ (Reisepass – Neuausstellung (oesterreich.gv.at)) ist eine Mindestdauer, die bei einer direkten Bearbeitung in der Bezirkshauptmannschaft als gesichert angesehen werden kann. Bei der Antragstellung in der Gemeinde müssen der Postweg und die notwendige Bearbeitungszeit für Prüfung des Antrages miteingerechnet werden. Aufgrund der traditionell erhöhten Antragszahlen während der Sommermonate kann sich der Zeitraum bis zur endgültigen Zustellung des Dokuments erfahrungsgemäß deutlich verlängern.  

4. ID-Austria:
Auch die Registrierung der ID-Austria ist in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Online: ID-AUSTRIA 


Ausländische Staatsangehörige können die ID-Austria im Übrigen nur bei einer Landespolizeidirektion registrieren lassen. Eine Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung findet sich auf der Webseite des Innenministeriums (Terminvereinbarung (bmi.gv.at)).