Abgabenschuldigkeiten

Veröffentlichungsdatum06.07.2026Lesedauer1 Minute
rechnungen

Mahnungen, Säumniszuschläge und Vollstreckung 

Wer Abgaben nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit klar geregelten Folgen rechnen.  Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, laut Bundesabgabenordnung (BAO) diese Abgabenschuldigkeiten einzumahnen. 

Dabei wird eine zweiwöchige Frist eingeräumt, um die offene Schuld zu begleichen. Gleichzeitig wird eine Mahngebühr verrechnet:
Sie beträgt 0,5 % des ausstehenden Betrags, mindestens 3 Euro und höchstens 30 Euro. 

Bei verspäteter Zahlung ist zusätzlich ein Säumnis-zuschlag vorgesehen. Dieser beträgt 2 % des offenen Betrags. Sowohl Mahngebühren als auch Säumniszuschläge sind gesetzlich verpflichtend vorgesehen. Kommt es trotz Mahnung zu keiner Zahlung, muss die Gemeinde einen Rückstandsausweis ausstellen. Dieses Dokument bildet die Grundlage für weitere Vollstreckungsmaßnahmen – sowohl durch die Behörde selbst, als auch vor Gericht.

Nach den Bestimmungen der BAO ist nur eine Mahnung vorgesehen. Nach dem Ablauf der Mahnfrist ist die Vollstreckung in die Wege zu leiten.

Damit gilt: Das Abgabenrecht setzt klare Regeln und sieht bei verspäteten Zahlungen konsequente Maßnahmen vor. 

Bitte beachten Sie, dass seit der Abgabenverfahrensnovelle 2025 die bisherigen Vierteljahres-vorschreibungen in zwei separate Vorschreibungen aufgeteilt werden. Beide Teilbeträge sind fristgerecht zu begleichen. 

Unsere TIPP’S:
Nutzen Sie den ABBUCHUNGSSERVICE der Gemeinde! So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäumnisse. Wir buchen alle fälligen Abgaben zuverlässig und pünktlich von Ihrem Konto ab. Die entsprechenden Vorschreibungen erhalten Sie weiterhin zur Information.

Weiters können Sie auf die DUALE ZUSTELLUNG umstellen. Dabei werden Bescheide und Rechnungen elektronisch zugestellt, Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung, Ihre Sendung abzuholen. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern spart auch Gebühren. Erteilen Sie uns einfach Ihr Einverständnis an gemeinde@hintersee.eu.