Heizkostenzuschuss 2025

Veröffentlichungsdatum03.01.2025Lesedauer1 Minute
Heizkörper

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 250,00 unterstützt. 


Für die Unterstützung gelten folgende Voraussetzungen: 

  • volljährige Personen mit eigenem Haushalt 
  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten:


Einkommensgrenze 2024/2025:

Alleinlebende/AlleinerzieherInnen EUR 1.392,00 

Ehepaare/Lebensgemeinschaften/eingetragene Partnerschaften EUR 1.820,00 


Die Einkommensgrenzen erhöhen sich: 

Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um EUR 385,00 

Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um EUR 621,00 

Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um EUR 621,00


Von der Förderung ausgenommen sind: 

Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.

Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.

Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können. 


Der Heizkostenzuschuss kann nur einmal für das Jahr 2025 genehmigt werden!
Die Frist für die Antragsstellung für den Heizkostenzuschuss für das Jahr 2025 endet mit 30. September 2025.

Online: www.salzburg.gv.at/heizscheck 


Falls Hilfe benötigt wird oder kein Internetzugang vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit im Gemeindeamt Hintersee vorbeizukommen. Wir unterstützen euch gerne beim Ausfüllen des Online-Formulars. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich. 

Bürgerservice: 

Telefon: +43 6224 214 11 

E-Mail: verena.steiner@hintersee.eu